PROBLEME MIT DER GRUNDSTEUERERKLÄRUNG?
WIR HELFEN IHNEN…
ACHTUNG: DIE FRIST ZUR ABGABE DER ERKLÄRUNGEN IST BIS ZUM 31.01.2023 VERLÄNGERT WORDEN

WIR GEHEN IHREN PROBLEMEN AUF DEN GRUND.
Warum muss der Grundbesitzwert neu festgestellt werden?
Mit Urteil vom 10.04.2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Bemessung der Grundsteuer, wie sie seit vielen Jahrzehnten durchgeführt wurde, verfassungswidrig ist. Das Gericht hat dem Gesetzgeber bis Ende 2024 Zeit gegeben, für die Grundsteuer ein anderes Berechnungsmodell einzuführen. Hierauf hat der Gesetzgeber reagiert und mit dem Grundsteuer-Reform-Gesetz im November 2019 eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen. Dieses sogenannten Bundesmodell enthält aber Öffnungsklauseln, so dass einzelne Bundesländer von der in diesem Gesetz vorgesehen Berechnungsmethode abweichen können. Von dieser Möglichkeit haben insgesamt 7 Bundesländer Gebrauch gemacht und eigene Modelle eingeführt. Daher sind nun je nach Bundesland 6 verschiedene Berechnungsmethoden zu unterscheiden.
Die Finanzbehörden fordern die Grundstückseigentümer ab dem 01.01.2022 auf für jedes Grundstück eine Erklärung zur Feststellung des Grundbesitzwertes abzugeben.
Wie können wir Ihnen dabei helfen?
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, unsere Mandanten bei der Bearbeitung und Einreichung der Erklärung bestmöglich zu unterstützen. Um allen Mandanten gerecht zu werden, haben wir uns für folgende Möglichkeiten entschieden:
- Möglichkeit (ONLINE):
Mit der eigens dafür entwickelten Software ist es möglich, dass viele Daten bereits vom Mandanten online vorerfasst werden. Das spart Zeit und Geld, da wir nur an den Stellen tätig werden müssen, an denen unsere Mandanten nicht weiter wissen.
Die für die Bearbeitung der Erklärung benötigten Unterlagen können Sie bequem in unser Portal hochladen. Selbstverständlich sind Ihre Daten und Unterlagen bei uns in besten Händen (DSGVO, Server in BRD, etc).
- Möglichkeit (E-MAIL):
Füllen Sie den nachfolgenden Fragebogen aus und senden Sie ihn uns per E-Mail zurück:
Erfassungsbogen Grundsteuer-Erklärung
(Achtung: Der vorstehende Fragebogen bezieht sich ausschließlich auf Grundstücke die in Hessen liegen. Sollten Sie Grundstücke in anderen Bundesländern besitzen, kontaktieren Sie uns bitte.)

- Möglichkeit (persönlicher Termin in unserem Büro):
Ab dem 01.06.22 vergeben wir zur Erstellung der Grundsteuer-Erklärung persönliche Termine in unserem Büro. Zur Terminvergabe nutzen Sie bitte das untenstehende Kontaktformular oder rufen Sie uns an (Tel.: 06424/9432155).
Zur Vorbereitung des Termins nutzen Sie bitte den folgenden Fragebogen:
Erfassungsbogen Grundsteuer-Erklärung
- Möglichkeit (persönlicher Termin bei Ihnen zu Hause- Umkreis: 25km):
Ab dem 01.06.22 vergeben wir zur Erstellung der Grundsteuer-Erklärung persönliche Termine bei Ihnen zu Hause (in einem Umkreis von 25km von unserem Büro). Diese Möglichkeit können Sie nutzen, wenn Sie nicht mobil sind oder wenn es Ihnen trotz der oben abrufbaren Erfassungsbögen schwer fällt, die notwendigen Daten und Unterlagen zu beschaffen. Wir sind Ihnen gerne behilflich.
Zur Terminvergabe nutzen Sie bitte das untenstehende Kontaktformular oder rufen Sie uns an (Tel.: 06424/9432155).
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach dem Umfang der Erklärung. Der Umfang der Erklärung ist abhängig von der Grundbesitzart und der oben dargestellten Möglichkeiten.
Bei der Online(vor-)Erfassung der Daten ist der Aufwand in unserem Büro am geringsten. Bei einem persönlichen Termin bei Ihnen zu Hause am höchsten.
Bsp:
Erfassungsart |
Grundbesitz |
Gebühr zzgl. USt |
Online |
Ein- oder Zweifamilienhaus, Wohnungseigentum, Mietwohngrundstück |
190,00 € |
E-Mail-Formular |
Ein- oder Zweifamilienhaus, Wohnungseigentum, Mietwohngrundstück |
210,00 € |
Pers. Termin im Büro |
Ein- oder Zweifamilienhaus, Wohnungseigentum, Mietwohngrundstück |
240,00 € |
Pers. Termin Hausbesuch |
Ein- oder Zweifamilienhaus, Wohnungseigentum, Mietwohngrundstück |
270,00 € |
Hier finden Sie unsere detaillierte Preisliste 09-02-2022